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Jan 2025

Artikel 4 der EU-KI-Verordnung - Was die Regelung für euch bedeutet und wen sie betrifft

Artikel 4 der EU-KI-Verordnung fordert KI-Kompetenz – wir zeigen, was das für euch bedeutet und wie ihr jetzt handelt.

Artikel 4 der EU-KI-Verordnung - Was die Regelung für euch bedeutet und wen sie betrifft

Am 2. Februar 2025 tritt Artikel 4 der EU-KI-Verordnung (KI-VO) in Kraft. Diese Regelung verlangt, dass alle Mitarbeitenden, die mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende Kompetenzen verfügen. Was das konkret für euch bedeutet, welche Unternehmen betroffen sind und welche Schritte ihr jetzt unternehmen solltet, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Was regelt Artikel 4 der KI-VO?
Artikel 4 der KI-VO verpflichtet Unternehmen dazu, sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden, die mit KI-Systemen arbeiten, die nötigen Fähigkeiten haben. Das schließt sowohl technisches Know-how als auch ein Verständnis für ethische und rechtliche Aspekte ein.

Einfach gesagt: Ihr müsst dafür sorgen, dass euer Team in der Lage ist, KI-Systeme fachkundig und verantwortungsvoll zu nutzen – von der technischen Bedienung bis hin zur strategischen Bewertung der Chancen und Risiken.

Wen betrifft die Regelung?
Die Verordnung betrifft alle Unternehmen, die KI-Systeme nutzen oder deren Einsatz planen. Zwei Gruppen stehen dabei im Fokus:

  • Anbieter von KI-Systemen: Wenn ihr KI-Systeme entwickelt, verkauft oder lizenziert, müsst ihr sicherstellen, dass eure Teams umfassend geschult sind.
  • Betreiber von KI-Systemen: Nutzt ihr KI-Systeme intern – etwa für Datenanalysen, in der Produktion oder im Kundenservice – müsst ihr sicherstellen, dass eure Mitarbeitenden diese Systeme kompetent bedienen können.

Auch Unternehmen, die erst darüber nachdenken, KI einzusetzen, sollten die Anforderungen frühzeitig berücksichtigen, um später keine Schwierigkeiten mit der Compliance zu haben.

Welche Strafen drohen?

Ein Verstoß gegen die Regelungen der EU-KI-Verordnung kann für Unternehmen teuer werden. Ab dem 2. Februar 2025 können Strafen verhängt werden, die sich nach der Schwere des Verstoßes richten. Die Bußgelder starten bei 7,5 Millionen Euro oder 1,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens und können bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Gewinns erreichen. Laut Wirtschaftskammer spielen verschiedene Faktoren bei der Festlegung der Strafe eine Rolle. Wer mehr Details dazu benötigt, findet diese bei der RTR.

Wie könnt ihr jetzt handeln?

  1. Klare Richtlinien entwickeln
    Definiert interne Standards für den Umgang mit KI-Systemen. Diese sollten technische Vorgaben, ethische Prinzipien und rechtliche Anforderungen beinhalten. So schafft ihr eine einheitliche und sichere Basis für die KI-Nutzung in eurem Unternehmen.
  2. Mitarbeitende schulen
    Organisiert regelmäßige Schulungen, die sowohl grundlegendes Wissen als auch spezifische Anforderungen für den Einsatz von KI abdecken. Achtet darauf, ethische und rechtliche Aspekte genauso zu vermitteln wie technische Details.
  3. Praxisorientiertes Lernen fördern
    Gebt euren Teams die Möglichkeit, das Gelernte in der Praxis anzuwenden. Interdisziplinäre Zusammenarbeit kann dazu beitragen, unterschiedliche Perspektiven einzubringen und ein besseres Verständnis für den Einsatz von KI zu entwickeln.
  4. Jetzt schnell handeln
    Es bleibt nicht mehr viel Zeit bis zum Inkrafttreten von Artikel 4 der KI-VO. Kontaktiert am besten direkt einen Experten, der euch bei der Umsetzung der Anforderungen unterstützt. Wir helfen euch gerne dabei, euer Unternehmen fit für die neuen Regelungen zu machen.

Fazit
Artikel 4 der EU-KI-VO bringt klare Vorgaben für den Umgang mit KI-Systemen. Es ist entscheidend, dass eure Mitarbeitenden die nötigen Kompetenzen besitzen, um rechtliche Risiken zu vermeiden und KI verantwortungsvoll einzusetzen. Die Frist rückt näher – handelt jetzt, um die neuen Anforderungen rechtzeitig umzusetzen und euer Unternehmen zukunftssicher aufzustellen.

Gemeinsam in die Zukunft!

Wir sind bereit, eure Herausforderungen zu verstehen und innovative Lösungen zu entwickeln. Wir freuen uns darauf, ins Gespräch zu kommen und gemeinsam an eurem Erfolg zu arbeiten.